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ÖV Niederlande

Nationaler Schienenverkehr

Die Niederländische Staatsbahn (NS) wurde 1995 verselbständigt und aufgeteilt.  Es entstand ein Transportunternehmen sowie eine Reihe von Organisationen, die für die Bahninfrastruktur und andere Einrichtungen, u.a. Bahnhöfe, zuständig sind.  Die Niederlande folgten damit der EU-Richtlinie 91/440, die die Trennung von Betreiber- und Infrastrukturfunktionen vorschrieb.

Das niederländische Schienennetz besteht aus einem nationalen Kernstreckennetz im Auftrag des Verkehrsministeriums sowie etwa dreissig unrentablen Strecken, für deren Betrieb die NS ab 1996 Subventionen erhielt und die nach und nach dezentralisiert und in den Besitz der Provinzen überführt wurden (siehe Regionaler Schienenverkehr hiernach).

Das Transportunternehmen NS hat im Wege einer Konzession das Alleinrecht zum Betrieb des niederländischen Kernnetzes erhalten. Die NS erhält dafür keine Subventionen und hat zudem eine Reihe von Vereinbarungen zu erfüllen.  So ist eine Pünktlichkeitsquote zu gewährleisten und Verbindungen ausserhalb der westlichen Ballungsräume müssen aufrecht erhalten werden.  Ausserdem ist in einem bestimmten Umfang eine Sitzplatzgarantie vorgeschrieben.  Neben der Personenbeförderung auf dem Kernstreckennetz betreibt die NS auch die Bahnhöfe.

Das wichtigste Aufsichtsorgan, ProRail, stellt Verwaltung und Unterhalt der Bahninfrastruktur sicher und verteilt jährlich die Schienenkapazität unter den verschiedenen Transportunternehmen, sowohl für Personen- als auch für Güterverkehr.  Die Gesamtaufsicht liegt beim niderländischen Verkehrsministerium (Ministerie van Infrastructuur en Milieu I&M).

Siehe auch:

http://nl.wikipedia.org/wiki/Nederlandse_Spoorwegen

http://nl.wikipedia.org/wiki/Hoofdrailnet

Regionaler Schienenverkehr

Mit Wirkung von 2005 wurden die unwirtschaftlichen regionalen Bahnstrecken dezentral den Provinzen übertragen.  Die Gelder, die die Provinzen jährlich von der Zentralregierung erhalten (BDU-Leistungen, siehe Finanzen hiernach), wurden dafür aufgestockt.  Die Provinzen müssen den Schienenverkehr auf den dezentralisierten Strecken vorhalten.  Dies geschieht vielfach in Kombination mit dem Betrieb des regionalen Busverkehrs, Stichwort "multimodale Konzessionen".

Siehe auch:

http://nl.wikipedia.org/wiki/Gedecentraliseerde_treindienst

Grenzüberschreitender Schienenverkehr

Der Verkehrsminister teilte im Dezember 2008 dem Parlament schriftlich mit, wo er die Zuständigkeiten beim grenzüberschreitenden Schienenverkehr sieht.

  • Der niederländische Staat entwickelt und unterhält ein quantitativ und qualitativ gutes Schienennetz und stösst Entwurf und Realisierung intra- und interregionaler Bahnverbindungen wie der Hochgeschwindigkeitsstrecke HSL Süd an.
  • Der niederländische Staat stellt die Verfügbarkeit einer für den internationalen Bahnverkehr ausreichenden Schienenkapazität sicher, unter anderem auf dem Gesetz- und Verordnungsweg.
  • Der niederländische Staat strebt auf bilateraler oder EU-Ebene die Beseitigung von (technischen) Hindernissen für den grenzüberschreitenden Zugverkehr an und unterstützt aktiv Initiativen zur Schaffung neuer grenzüberschreitender Verbindungen.
  • Nachgeordnete Gebietskörperschaften sind ggf. für die Einrichtung eines grenzüberschreitenden Schienennahverkehrs zuständig.
  • Transportunternehmen sollen bei ausreichender Nachfrage internationale Bahnverbindungen anbieten.
  • Europäische Vorschriften zum Schienenverkehr regeln ausser dem Zugang zum Bahnverkehrsmarkt auch den Verbraucherschutz.

Kurz zusammengefasst: die Zentralregierung hat die Gesamtzuständigkeit für den internationalen Fernverkehr mit u.a. der Hochgeschwindigkeitsstrecke HSL sowie für die Schaffung der erforderlichen Regelungen.  Provinzen und Stadtregionen sind für den grenzüberschreitenden Schienennahverkehr zuständig (S-Bahn oder Stadtbahn).  Von Transportunternehmen wird erwartet, dass sie bei ausreichender Nachfrage internationale Zugverbindungen anbieten.
Über das Projekt Eurekarail arbeiten die Süd-Niederlande an der Verbesserung der Schienenverbindung mit Belgien und NRW.
Weitere Informationen unter: http://eurekarail.net/ 

 

Busverkehr

Seit 1996 sind die Zuständigkeiten für den öffentlichen Busverkehr dezentral den zwölf Provinzen und sieben Stadtregionen übertragen.  Das gilt für sowohl den regionalen Busverkehr als auch für Stadtbusse.  Damit gibt es in den Niederlanden 19 Stellen, die in diesem Bereich die Grundzüge festlegen und die (vielfach privaten) Transportbetriebe steuern und beaufsichtigen.  Zugleich wurde Marktgleichgewicht eingeführt.  Die Provinzen und Stadtregionen haben die Pflicht, ÖPNV zur Verfügung stellen.  Festgelegt ist all das im Personenbeförderungsgesetz von 2000.

Die ÖPNV-Politik der Provinzen und Stadtregionen sind Teil der regionalen Beförderungs- und Transportpolitik.  Seit der Dezentralisierung 1996 sind sie verpflichtet, mit dem nationalen Mobilitätsprogramm abgestimmte regionale Beförderungs- und Transportpläne zu erstellen.  Festgelegt ist dies im Gesetz zur Planung von Verkehr und Transport von 1998.

Siehe auch:

http://nl.wikipedia.org/wiki/Wet_personenvervoer_2000

Finanzen

Die Provinzen und Stadtregionen erhalten zur Durchführung der regionalen Beförderungs- und Transportpolitik einen jährlichen Zuschuss der Regierung, die sogenannten BDU-Leistungen.  Diese betrugen 2010 im ganzen Land insgesamt etwa 2.2 Milliarden €.  Von diesem Geld müssen die Provinzen und Stadtregionen die Betreibersubventionen für den ÖPNV bezahlen.  Im Durchschnitt belaufen sich diese auf ca. 75-80 % der jährlichen BDU-Leistungen.  Daneben sind von den Zuschüssen auch alle regionalen Infrastrukturvorhaben bis zu 112,5 Mio € zu finanzieren.  Nachstend sind die BDU-Leistungen für Overijssel, Gelderland und Limburg aufgelistet.

 

 

BDU-uitkering in 2010 (€)

Overijssel

34.242.000,00 (2008)

Gelderland

80.000.000,00
(exkl. Stadtregion Arnhem Nijmegen)

Limburg

79.000.000,00